Bekanntmachung 2.Mahd

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Der Wasser- und Bodenverband gibt bekannt, dass die Unterhaltung (Krautung und Grundräumung) an den Gewässern II. Ordnung, sowie die Deiche, die in der Unterhaltungslast des Verbandes liegen ab dem 15. Juli 2025 durchgeführt werden.

Wir weisen drauf hin, dass nach § 27 der Verbandssatzung der Grundstückseigentümer/Nutzer den Aushubboden und das Mähgut aus den Gewässern aufzunehmen, weiter zu bearbeiten bzw. zu verwerten hat.

Die beauftragten Firmen für die einzelnen Gemeinden/Städte können hier eingesehen werden.

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